Nepsi

Die The NEPSI-Branchenorganisationen und die partnerschaftlichen Gewerkschaftsverbände  haben zwischen dem dem 1. September 2005 und 2 Februar 2006 ein branchenübergreifendes Abkommen zum Sozialdialog abgeschlossen.

Die Europäische Kommission hat das Projekt unterstützt, wobei sie es als innovativ bezeichnet hat: allerdings, wo europäische Abkommen zum Sozialdialog normalerweise branchenspezifisch oder branchenübergreifdend sind, ist dieses das erste seiner Art. Ein EK-Haushalt wurde dazu gewährt, die Verhandlungskosten zu decken und die europäischen Unternehmensverbände, die immer noch keine Mitglieder vom Ausschuss für den Sozialdialog auf EU-Ebene waren, wurden als berechtigt betrachtet, an diesen Berhandlungen nach einer Überprüfung durch die Kommisssion teilzunehmen.

Für die Verhandlungen wurden zwei Arbeitsgruppen eingesetzt: eine Lenkungsgruppe wurde zum Entwurf des Abkommens und zur Besprechung der politischen Aspekte eingesetzt, und die andere technische Arbeitsgruppe (bestehend aus Herstellern und Verbrauchern von Produkten und Werkstoffen, die kristallines Siliziumdioxid enthalden) wurde eingerichtet, um die technischen Anlagen zum Abkommen, und insbesondere das Handbuch der bewährten Praktiken zu entwerfen. Experten aus Nationalen Gesundheitsinstituten – HSE (Vereinigtes Königreich), die BerufGenossenschaften (Deutschland) und  Instituto Nacional de Silicosis (Spanien) haben die technische Arbeitsgruppe unterstützt.

Der endgültige Text wurde durch die Verhandlungpareteien einstimmig angenommen und die Verhandlungen wurden am 25. April 2006 mit der Unterzeichnung des Abkommens in Anwesenheit von Kommissar Spidla abgeschlossen.

DIE UNTERZEICHNENDEN EUROPÄISCHEN BRANCHENVERBÄNDE

  • BIBM: International Bureau for Precast Concrete (Internationales Büro der Beton- und Fertigteilindustrie) – www.bibm.org
  • CAEF: The European Foundry Association (Dachverband der nationalen europäischen Gießereiverbände) – www.caef.org
  • CEEMET: Council of European Employers of the Metal, Engineering and Technology-Based Industries (Europäischer Verband der Metallarbeitgeber) – www.ceemet.org
  • CEMBUREAU: The European Cement Association (Europäischer Zementverband) – www.cembureau.eu
  • CERAME-UNIE: The European Ceramics Industries (Verband der Europäischen Keramikindustrie) – www.cerameunie.eu
  • EMO: European Mortar Industry Organization (Verband der Europäischen Mörtelindustrie) – www.euromortar.com
  • EURIMA: European Insulation Manufacturers Association (Europäische Gemeinschaft der Dämmstoffhersteller) – www.eurima.org
  • EUROMINES: European Association of Mining Industries (Europäischer Verband der Bergbauindustrien) – www.euromines.org
  • EUROROC: European and International Federation of Natural Stones Industries (Europäischer Verband der Natursteinindustrien) – www.euroroc.org
  • EXCA: European Expanded Clay Association (Europäischer Verband der Blähtonindustrie) – www.exca.eu
  • FEVE: European Container Glass Federation (Europäischer Behälterglasverband) – www.feve.org
  • GlassFibreEurope (früher APFE): European Glass Fibre Producers Association (Europäischer Verband der Asphaltproduzenten) – www.cpivglass.be
  • Glass for Europe (früher GEPVP): Europe’s Manufacturers of Building, Automotive and Transport Glass (Europäischer Verband der Flachglashersteller) – www.glassforeurope.com
  • IMA-Europe: European Industrial Minerals Association (Europäische Vereinigung der Industrieminerale) – www.ima-europe.eu
  • UEPG: European Aggregates Association (Europäischer Gesteinsverband) – www.uepg.eu

UNTERZEICHNENDE EUROPÄISCHE GEWERKSCHAFTSVERBÄNDE

DER NEPSI-RAT

Jeder unterzeichnender europäischer Branchenverband sowie jeder Gewerkschaftsverband wird innerhalb eines bilateralen Rats vertreten, besehend aus 30 Mitgliedern, einschließlich 4 Vorsitzenden, mit einer gleichen Anzahl der Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdelegationen.
Der NEPSI-RAT ist das einzige entscheidungsbefugte Organ im Rahmen des Abkommens. Zwei ständige Ko-Vorsitzende (aus den produzierenden Branchen) und zwei ständige stellvertretende Ko-Vorsitzende (aus den nachgelagerten Anwerderindustrien) sind unter den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdelegationen zu Leitern der Versammlungen des NEPSI-Rats bestimmt.
Dieser Rat ist verantwortlich für:

  • Die nachfolgende Überwachung der Anwendung und Umsetzung des Abkommens
  • Die Aspekte der Auslegung und Anwendung
  • Die Anpassung der bewährten Praktiken
  • Die Kommunikation mit Dritten
  • Die Überprüfung der zweijährliche konsolidierte Branchenberichte
  • Die Erstellung der zusammenfassenden Berichte und der Kurzfassungen alle zwei Jahren.
  • Der Rat beschließt im Konsens oder mit einer doppelten Mehrheit von 75%.